Bauliche Nutzung
Die im Flächennutzungsplan dargestellte gewerbliche Baufläche wird im Bebauungsplan in Gewerbe- und Industriegebiet aufgegliedert.
1. Gewerbegebiet
Die Flächen entlang der Kreisstraße K 19 sind als Gewerbegebiet festgesetzt.
Sie liegen in ca. 300 m Entfernung zur nächsten Wohnbebauung.
Die Nutzung dieser Flächen entspricht der Baunutzungsverordnung.
2. Industriegebiet
Die nördlich angrenzenden Flächen sind als Industriegebiet festgesetzt.
Hier sind alle gewerblich-industriellen Anlagen zulässig, die einen Abstand von mehr als 500m zur nächsten Wohnbebauung benötigen.